Verlängerung der Fußgängerzone Alleestraße
Verlängerung der verkehrsfreien Fußgängerzone

Was:
Ab dem 01.07.2019 ändert sich die Verkehrsführung in der Büsumer Innenstadt wie folgt
Verlängerung der Fußgängerzone Alleestraße ab Westerstraße bis Brunnenplatz, Termin: ab 1.7.2019 -> Die Durchfahrt vom Brunnenplatz bis zur Westerstraße wird ab dem 01.07.2019 mit dem PKW nicht mehr möglich sein. Bitte bedenken Sie dies bei Ihrer Anreise.
Aufhebung der Einbahnstraße im Teilabschnitt Westerstraße zwischen Viktoriastr. und Friedrichstr./Am Oland. Dieser Abschnitt wird dann in beide Richtungen befahrbar sein.
Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung Westerstraße, künftig für Anliegerverkehr ab Viktoriastraße bis Einmündung Westerwarft/P-Sparkasse befahrbar.
Abfließender Verkehr wird zunächst über Westerwarft/Alte Dorfstraße geleitet.
Sperrungen
Sperrung der Ausfahrt Westerwarft in Richtung Westerstraße, vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts an der Ausfahrt Parkplatz Sparkasse
Sperrung der Zufahrt Westerstr./Alleestr. Höhe Lade- und Lieferzone
Sperrung des Teilabschnitts Schulstraße, „Sackgasse“ ab Ausfahrt P-9 Schulstraße
Sperrung der Zufahrt P-9 Schulstraße von der Alleestr. kommend
Zufahrt Parkplatz-Volks- und Raiffeisenbank über P-9 Schulstraße
Sperrung der Zufahrt Alleestraße Höhe Brunnenplatz aus Richtung Kirchenstr./Bahnhofstr. kommend
Sperrung der Zufahrt Alleestraße Höhe Brunnenplatz/Edeka-Markt aus Richtung Holstenstr./Vereinsallee kommend. Zunächst hier Zufahrt für Lade- und Lieferverkehr 6-11 Uhr. Falls zweckmäßiger, wird die Lieferzufahrt zur anderen Einfahrtseite (Kirchenstr./Bahnhofstr.) verlegt.
Sperrung der Zufahrten Parkplatz P-9 Brunnenplatz. Diese Fläche wird dann nicht mehr als Parkplatz zur Verfügung stehen.
Quelle: Amt Büsum Wesselburen
Alle Informationen ohne Gewähr.